Guter Hinweis für Privatkunden: Keine Mehrwertsteuer!

Seit dem 1. Januar 2023 gilt gemäß § 12 Abs.3 UStG: Wenn Sie als privater Betreiber eine Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installieren lassen, zahlen Sie 0 % Mehrwertsteuer auf Lieferung & Installation (einschließlich wesentlicher Komponenten wie Module, Wechselrichter, Speicher etc.). 

Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn: 
  1. die Anlage nach dem 31.12.2022 geliefert oder installiert wird, 
  2.  Sie der Betreiber der Anlage sind, 
  3.  Installation auf/in der Nähe eines Wohngebäudes oder eines Gebäudes, das dem Gemeinwohl dient.

Fragen? Wir beraten Sie gern, ob Ihre Anfrage die Voraussetzungen erfüllt.